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Zu den freien Berufen gehören z.B. Architekten, Rechtsanwälte, Ärzte und Psychologen. Rechtsanwälte und Ärzte dürfen trotz eines allgemeinen Werbeverbots über ihr Leistungsspektrum und ihre Beratungs- bzw. Behandlungsschwerpunkte informieren, wenn die für sie geltenden Bestimmungen eingehalten werden. |
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Gut strukturierte Texte und aktuelle Inhalte machen eine Website interessant. Und gerade für Organisationen oder Vereine ist ein Online-Terminkalender ein wichtiges Element der Homepage. Damit Sie Ihre Seite selbst aktualisieren können, bieten wir, je nach Umfang und Häufigkeit der inhaltlichen Änderungen, verschiedene Lösungen an: |
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Bei diesen und anderen "visuellen" Branchen steht die Darstellung von Fotografien, Kunstgegenständen und Objekten im Mittelpunkt der Präsentation. Deswegen sollte der Präsentationsrahmen gut gestaltet sein, das Layout aber nicht vom Dargestellten ablenken. |
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Die eigene Homepage ist für Dozenten, Trainer und Berater ein wichtiges Marketinginstrument. Daher sollte sie ebenso professionell sein wie das Angebot des Beraters.
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Ärzte gehören zu den sogenannten freien Berufen. Sie nehmen für sich in Anspruch, kein Gewerbe zu sein. Für eine erfolgreiche Behandlung braucht es vor allem Vertrauen zwischen Arzt und Patient. Die Heilkunde am Menschen soll deshalb nicht kommerziellen Interessen unterworfen sein. Um dies sicherzustellen, haben sie sich gewisse Beschränkungen auferlegt: Regeln, etwa im Umgang mit den Patienten, mit deren Angehörigen oder auch im Verhalten zu den Kollegen. Dazu gehört auch die Außendarstellung durch Werbung für sich und für die medizinischen Leistungen. |
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